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Zwingerbuch
Ein Zwingerbuch ist der Nachweis über die Führung einer Rassehundzucht mit Zuchthunden, Deckakten, Geburt der Welpen, Welpenstärke und Welpenkäufer: Nur so können Sie belegen, dass Sie nach dem Tierschutzgesetz züchten, die Hunde halten und unterbringen. “ Jeder Züchter sollte so ein Zwingerbuch führen, auch wenn es der Verein nicht vorschreibt. “
Jeder Züchter der mehr als drei Zuchthündinnen hat, muss “Bundeseinheitlich eine Zuchtgenehmigung vom zuständigen Veterinäramt vorweisen!!!!
Benutzen Sie für jede Hunderasse ein eigenes Zwingerbuch!!!
Das Zwingerbuch besteht aus folgendem Inhalt: 1. Bekanntmachung der Neufassung des Tierzuchutzgesetzes 2. Tierschutz - Hundeverordnung 3. Besichtigung und Abnahme der Zuchtstätte 2 Seiten 4. Eintrag der Zuchthunde 4 Seiten 5. Läufigkeit der Hündin 6. Eintrag der Deckakte 4 Seiten 7. Eintrag der Würfe 4 Seiten 8. Wurfabnahmeprotokoll 4 Seiten 9. Welpen-Verzeichnisse 10 Seiten (für 110 Welpen) 10. Ausgabebeträge 4 Seiten zu den Punkten 1 - 3 hier liegt die Genehmigung zur Veröffentlichkeit vor: von der Bundestierärztekammer e.V. und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.
Das Zwingerbuch hat die Größe DIN A4 und gebunden. Das Deckblatt wird mit Ihrem Zwingernamen, FCI - Nummer, Rasse und Ihrer Adresse gedruckt. Aus diesem Grunde ist ein Umtausch ausgeschlossen!!!
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